Mietvertrag

von Christina Kriegel

Wenn im Mietvertrag nicht explizit aufgeführt ist, dass die alte Wohnung renoviert zu verlassen ist, brauchen Sie diese lediglich auszuräumen, zu fegen und die Schlüssel zu übergeben.

Schönheitsreparaturen
Schönheitsreparaturen sind im Regelfall nur die üblichen Tapezier- und Malerarbeiten. Halten Sie am besten Absprache mit dem Vermieter, welche Arbeiten im Einzelfall zu verrichten sind und überlegen Sie, ob Sie es in Eigenleistung machen oder Handwerker beschäftigen möchten. Sollten Sie auf Handwerker zurückgreifen, klären Sie am besten schon 2 Monate vorher die Termine ab. Ähnliches gilt für das eventuelle Renovieren der neuen Wohnung: Klären Sie ab, welche Renovierungsmaßnahmen vor dem Einzug notwendig sind.

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