Anbieter wechseln

von Christina Kriegel

Strom- und Gasanbieter
Falls Sie mit dem Gedanken spielen, bei Ihrem Umzug auch den Strom- und/oder Gasanbieter zu wechseln, schauen Sie sich bereits jetzt nach neuen Anbietern um. Der neue Versorger kann Sie dann direkt ab Einzug in die neue Wohnung mit Strom oder Gas beliefern, ohne dass die örtlichen Stadtwerke involviert sind.

Falls Sie Ihre bisherigen Versorger treu bleiben möchten, informieren Sie ihn mindestens sechs Wochen vor dem Umzug über den Wohnungswechsel, damit die Versorgung nahtlos fortgeführt werden kann.

Wenn Sie sich erst nach dem Einzug um die Versorgung mit Strom oder Gas kümmern, werden Sie zunächst von den lokalen Stadtwerken versorgt. In diesem Fall ist es ratsam, sich innerhalb von vier Wochen nach Einzug um einen Versorgerwechsel zu kümmern, wenn gewünscht.


Telefon, Internet, Kabel
Viele Telekommunikationsanbieter sehen einen Umzug nicht als zwingenden Grund an, einen Vertrag kündigen zu können. Nur wenn Ihr bisheriger Anbieter am neuen Wohnort nicht verfügbar ist, könnten Sie das Vertragsverhältnis ggf. beenden. Beachten Sie in jedem Fall die jeweiligen Kündigungsfristen, die Sie in den AGB finden.

Krankenkasse
Sollten Sie mit Ihrem Wohnungswechsel auch die Krankenkasse wechseln wollen, wäre es im Vorfeld an der Zeit, Informationen zu sammeln und rechtzeitig vor dem Umziehen zu kündigen.

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